«Es muss eine Art von Bestrafung geben» sagte der republikanische Präsidentschaftsbewerber Donald Trump am 30. März und meinte damit US-amerikanische Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen. Jetzt ruderte er zurück und sagte, dass er nur Ärzte, die diese durchführten in Bundesstaaten in denen Abtreibung illegal sei, bestrafen lassen will und erklärte die Frau zum Opfer, die dadurch geschützt werden solle. Trump war vor seiner Kandidatur Befürworter der Abtreibung im Willen der Frau. Für die jetzige Aussage erntete er nicht nur scharfe Kritik von der seinen Konkurrenten, sondern auch von sogenannten „Pro-Life“-Aktivisten, allerdings nur im Bezug auf die von ihm geforderte Bestrafung für Frauen.
Auch polnische Abtreibungsgegner der Organisation „Pro Prawo do Zycia“ (Recht auf Leben) haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Abtreibung auch bei Vergewaltigung und massiver Missbildung des Ungeborenen illegal werden lässt. Die faschistoide Regierungspartei Pis begrüßte den Entwurf, genauso wie die Kirchen. Allerdings lehnt die Regierung eine Diskussion um die Illegalisierung momentan ab. Aktuelle Umfragen zeigen, dass 66% der polnischen Bevölkerung gegen ein striktes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen ist.
In Irland gilt seit 2015 das schärfste Abtreibungsgesetz innerhalb der EU. Frauen die eine Abtreibung vornehmen werden mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft. Sogar minderjährige Opfer von Vergewaltigungen. Die einzige Ausnahme besteht bei Lebensgefahr für die Mutter.
Das lang und hart erkämpfte Recht auf Abtreibung ist und bleibt auch in imperialistischen Ländern wie z.B. Österreich oder Deutschland ein Recht das weiterhin verteidigt werden muss. In Österreich gibt es zwar das Recht auf Abtreibung, aber nur in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft, wobei hier kein Arzt verpflichtet ist, diese durchzuführen. Auch die Kosten muss die Frau selbst tragen, wenn keine medizinische Notwendigkeit für den Abbruch vorliegt. In Deutschland gibt es die Möglichkeit, dass Frauen der Abbruch von dem Bundesland gezahlt wird, wenn sie die Kosten selber nicht tragen können, ansonsten zahlt sie selbst oder bei medizinischen oder kriminologischen Gründen die Krankenkasse. Die Abtreibung als solche gilt dennoch immer noch als ein Tötungsdelikt, der jedoch selten geahndet wird, solange sich an die strengen Vorgaben gehalten wird.
Wie wir an den Beispielen von Polen und den USA sehen wird das Recht auf Abtreibung ganz bewusst als politisches Instrument zum Stimmenfang von den Herrschenden benutzt, dabei geht es der Bourgeoisie und ihren „Feministinnen“ nicht um die Rechte der Frau, sondern einzig und alleine darum ihre Herrschaft zu legitimieren. Diese reaktionären und patriarchalen Gesetze halten die Unterdrückung der Frau aufrecht und verschärfen ihre Situation. Sie führen dazu dass Tausende Frauen weltweit Tag für Tag an den Folgen von illegalen Abtreibungen sterben.