Der Gesundheitsminister Jens Span (CDU) präsentierte einen Gesetzentwurf für ein „Reha- und Intensivpflegestärkungs-Gesetz“ (RISG). Dieses sieht unter anderem vor, dass alle volljährigen Menschen mit intensivem Pflege- und Beatmungsbedarf in voll stationären Pflegeeinrichtungen, Heimen und speziellen Wohneinrichtungen versorgt werden sollen. Es dürfen nur Menschen mit Behinderung in ihrer Wohnung bleiben, wenn die Versorgung nicht anders möglich ist, oder der alte Staat die Unterbringung in einem Heim für unzumutbar hält. Ob das Zugemutet wird soll anhand der der persönlichen und familiären Umstände sowie der örtlichen Gegebenheiten bestimmt werden.

Diese Bevormundung rechtfertigt der alte Staat mit besser Bekämpfung von Betrugsfällen, sowie besserer Versorgung. Für einen Pflegebedürftigen bekommen die Pflegedienste bis zu 25.000 Euro im Monat von den Krankenkassen. Da liegt der Betrug nahe – die Arbeitskäufer lassen einfach von ungeschulten Arbeitern die komplizierteren Pflegearbeiten ausüben und sparen sich das Geld für die Schulung. Es ist offensichtlich, dass der Gesetzentwurf einfach nur ein Modell ist, um Kosten zu sparen. Eine 1:1 Betretung zu Hause ist schließlich teurer als eine 1:10 Betreuung in einem Pfelgeheim. Betroffene, Angehörige und Pflegeverbände liefen bereits gegen das Gesetz Sturm und organisierten Kundegebungen. Das es mit der Pflegheimen in der BRD in allgemeinem ziemlich beschissen aussieht ist kein Geheimnis und ein Dauerbrenner in bürgerlichen Medien.