Alle drei Minuten erlebt eine Frau in Deutschland häusliche Gewalt. Mindestens, denn das sind die statistischen offiziell dokumentierten Fälle. Für das 2024 registrierte das Bundeskriminalamt über 135.000 Fälle von Partnerschaftsgewalt die sich gegen Frauen richtete. Laut dem „Bundeslagebild“ sind in Deutschland im vergangenen Jahr 308 Frauen und Mädchen gewaltsam getötet worden, 191 davon durch Partner, Ex-Partner, Bekannte oder Familienmitglieder. Das sind etwa jede Woche sechs, mindestens.
Die meisten Fälle von Gewalt gegen Frauen ereigneten sich nicht in den dunklen Gassen der Großstädte, sondern im direkten häuslichen und sozialen Umfeld, am Arbeitsplatz, beim Sport, in Kirchen, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen – und vor allem im eigenen Zuhause.
Die größte Gefahr geht für Frauen nicht von Fremden aus, sondern von Menschen, die die Betroffene kennt und denen sie vertraut – unabhängig von Herkunft, Religion oder Nationalität. Dazu kommt, dass die Anzeige von Tätern aus der Familie oder dem Freundes- und Bekanntenkreis von den Opfer patriarchaler Gewalt viel schwerer und schwerwiegender ist, als im Falle von dem Opfer fremden Tätern.
Die Frauenhäuser sind bundesweit überfüllt. Um den Vorgaben der Istanbul-Konvention nachzukommen – die die BRD freiwillig unterzeichnet hat –, fehlen in Deutschland rund 14.000 „Schutzplätze“. Die Istanbul-Konvention ist ein internationales Abkommen zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Seit 2018 verpflichtet diese sowohl den Bund als auch die Bundesländer, Gewalt zu verhindern, Betroffene zu schützen und ausreichend Hilfsangebote bereit zu stellen.
Anfang diesen Jahres verabschiedeten SPD, Union, Grüne und die Linkspartei kurz vor der Neuwahl des Bundestags ein neues „Gewalthilfegesetz“ – Stimmenfang bei Frauen. Ab 2032 sollen damit gewaltbetroffene Frauen einen Rechtsanspruch auf Hilfsangebote haben. Absurderweise sieht dies die Istanbul-Konvention bereits seit 2018 vor. Der auf internationaler Ebene abgegebenen Verpflichtung nachzukommen gedenkt die Bundesregierung also erst mit 14 Jahren – etwa 4.300 tote Frauen – Verspätung.
Selbst diesem zynischen „Versprechen“ scheinen die Herrschenden nicht wirklich nachkommen zu wollen. Bis 2027 müssen die Bundesländer erst einmal ermitteln, wie viele Schutz- und Beratungsangebote sowie Präventionsarbeit sie benötigen und wie sie diese finanzieren wollen bzw. können. Einige Bundesländer befinden sich immer noch in der Ausschreibungs- oder Planungsphase. Was dabei vor allem deutlich wird: Es fehlt an bereitgestelltem Geld.
Aus dem Berliner Frauenhaus „Coucon“ heißt es, man merke vom Gewalthilfegesetz keine Erleichterung. Im Gegenteil habe das Vorgehen mehr Bürokratie geschaffen, die die Möglichkeiten in anderen Bereichen einschränke. 730 Frauen suchten im vergangenen Jahr an diesem Orte Schutz, nur 92 konnten aufgenommen werden. Das ist eine von acht!
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