In der vergangenen Woche wurden in Stuttgart zwei linke Aktivisten führ ihre angebliche Beteilgung an der sogenannten Stuttgarter Krawallnacht verurteilt. Der erste der beiden Angeklagten wurde am 24.10. Zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten veurteilt, der zweite am 26.10. Zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.

Diese Verurteilungen sind offensichtlich begründet durch den politischen Willen, linke und revolutionaristische Kräfte zu bekämpfen und stützen sich auf ein “mehr als fragwürdiges anthropologisches Gutachten, das auf qualitativ extrem minderwertigen, teils offenbar illegalen Videoaufnahmen beruhte”, schreibt die Rote Hilfe Stuttgart. Nachdem sich im Sommer 2020 die Wut der Massen gegen rassistische Polizeikontrollen und die allgegenwärtige Schikane vor allem gegen Migranten und Jugendliche entladen hatte, kündigte der baden-württembergische Innenminister Strobl direkt ein hartes Vorgehen an. In diesem Zuge kam es auch zur teils monatelangen Gefangenschaft in Untersuchungshaft von Angeklagten und zu Urteilen zu Haft- und Bewährungsstrafen. Diese waren teilweise so offen unrechtmäßig, dass sie in zweiter Instanz gekippt wurden.

Im Rahmen des Narrativs, dass die sogenannte Krawallnacht auf die Beteiligung linker Aktivisten zurückzuführen sei ermittelte die Stuttgarter Polizei von Anfang an gezielt gegen Teile der revolutionären Bewegung in der Landeshauptstadt. Konkrete Anhaltspunkte dafür gab es allerdings nie.

Die Verurteilungen stützen sich zu einem wesentlichen Teil auf Videoaufnahmen, die von einem geparkten Tesla-Auto aufgenommen wurden und die klar gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen. Da auf den Aufnahmen Gesichter und andere körperliche Merkmale nicht zu erkennen sind stützte sich der Gutachter auf Körperhaltung, Bewegungsabläufe und Kleidungsstücke. Obwohl dabei nur acht der mehr 200 für ein solches Gutachten nutzbaren Kategorien angewandt wurden, ist das Ergebnis “Identität des Täters hoch wahrscheinlich”. Dies stellt lediglich die dritthöchste Wahrscheinlichkeitsstufe dar, reicht aber offensichtlich aus, um einen Menschen für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis zu sperren.

Dem zweiten Verurteilten wurden neben der Beteiligung an der Stuttgarter Krawallnacht auch eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Anhänger der Identitären Bewegung und ein tätlicher Angriff auf einen Polizisten vorgeworfen. Obwohl hier für die ersten beiden Anklagepunkte keinerlei Beweise sondern nur nicht aussagekräftige Aussagen von Polizisten und das bereits erwähnte Gutachten existerten, wurde auch hier eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verhängt. Wie offen politisch motiviert die deutsche Klassenjustiz hier gegen fortschrittliche Kräfte vorgeht, zeigt sich darin, dass das Urteil mit der “ideologischen Verblendung” des Angeklagten begründet wurde.