Wieder hat ein Gericht darüber entscheiden, ob Frauen ihre Schwangerschaft dem Arbeitskäufer sofort mitteilen müssen. Am Freitag wurde vom Verwaltungsgericht in Münster beschlossen, dass die westfälische Wilhelms-Universität Münster den wissenschaftlichen Personalrat auch künftig nicht darüber in Kenntnis setzen muss, welche Mitarbeiterinnen schwanger sind. Die Argumente dabei waren der angebliche Schutz schwangerer Arbeiterinnen. Das zeigt uns wieder deutlich wie es in Deutschland um die „Gleichberechtigung“ steht. Im Bezug auf das Kinderkriegen oder nicht kriegen steht es sehr schlecht. Die Frauen sind diejenigen, die sich um Verhütungsmittel kümmern und daran sterben (wie wir bereits berichteten). „Von der Pubertät bis zu den Wechseljahren beschäftigt ein Thema alle Frauen: Verhütung.“ Und dabei zeigen sich auch deutlich die Klassenwidersprüche. Frauen die gering verdienend sind oder von Hartz 4 leben müssen, können sich sichere Verhütungsmittel häufig schlicht und ergreifend nicht leisten. Der berechnete Satz für „Gesundheitspflege“, das beinhaltet alles was zur Hygiene und Gesundheit bedarf ist, per Gesetz auf 17€ pro Monat berechnet, während die Anti-Baby-Pille 15-23€ für einen Monat kostet.Gleichzeitig sind Schwangerschaftsabbrüche zwar verschrien und laut Gesetz immer noch ein Tötungsdelikt, aber werden für gering verdienende Frauen, in Verbindung mit einem enormen bürokratischen Aufwand, von den Krankenkassen übernommen. Den Frauen der tiefsten und breitesten Massen wird also nicht nur die Verhütung vorenthalten, die gebotene Alternative heißt Abtreibung, die ganze „moralische Verantwortung“ mit inbegriffen ... oder Kündigung.