Am Montag wurde im Rahmen der Prozesse um „Basel Nazifrei“ erneut eine Antifaschistin verurteilt. Am 24. November 2018 hatten sich die revolutionäre Bewegung und kämpfende Massen die Straße erobert und eine Demonstration der faschistischen „Partei National Orientierter Schweizer“ (PNOS) blockiert.

Unter dem Vorwurf der “passiven Gewalt und Drohung” versucht nun die Reaktion diesen Akt des Widerstands in all seinen Zügen zu kriminalisieren. Bereits am 7. Juli 2020 wurde eine Person allein aufgrund der Teilnahme an der Demonstration zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Diese Entwicklung ist keineswegs neu, denn schon seit Jahren befindet sich der Schweizer Staat und die Repressionsorgane der Stadt Basel in einem Prozess der zunehmenden Reaktionarisierung.

Mit dem am Montag verhängten Urteil zeigt die Reaktion, wohin die Reise gehen soll. Die angeklagte Antifaschistin wurde zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Aber was wir ihr vorgeworfen? Der einzige Vorwurf, den das Gericht gegen sie erhebt ist, dass sie sich an einer unbewilligten Demonstration beteiligte und sich weigerte, die Demo zu verlassen. Der Grund für die Haftstrafe ist die antifaschistische Gesinnung der Aktivistin, was das Gericht auch offen zugab. Dabei ist das Strafmaß so hoch, dass selbst bürgerliche Medien es als unverhältnismäßig bezeichnen und erklären, das Gericht habe sich nicht an die Unschuldsvermutung gehalten.

Der Prozess wurde am Morgen begleitet von einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude und im Laufe des Abends wurde zu einer Solidaritätsdemonstration mobilisiert, an der sich ca 200 Personen beteiligten. Die Demonstration zog vom Klaraplatz über die Klybeckstraße und die Dreirosenbrücke zum Voltaplatz. Dabei zündeten die Antifaschisten unter anderem Pyrotchnik und riefen immer wieder Parolen wie „Basel Nazifrei“ und „Schulter an Schulter gegen den Faschismus!“.

Die Prozesse sind nach wie vor nicht abgeschlossen und es ist zu erwarten, dass weitere Verurteilungen anstehen. Die Repression gegen die verurteilten Antifaschisten ist dabei ein direkter Angriff auf die revolutionäre Bewegung in der Schweiz und entsprechend muss sie auch beantwortet werden.

Unterstützt die Angeklagten im Basel-Nazifrei-Prozess und kommt zur nächsten Solidaritätskundgebung!

Mittwoch, 21. Oktober, 7:30, Schützenmattstraße 20, Basel