Vergangenes Jahr wurde eine 28-jährige von ihrem Chef, dem 39-jährige Christoph F. vergewaltigt. Während einer Übernachtung in einem Tagungszentrum bei dem Familien geholfen werden sollte Gewalt zu vermeiden kam er nachts in ihr Zimmer, wurde gewalttätig und vergewaltigte sie, so sagt es zumindest die 28-jährige betroffene. Der Angeklagte Christoph F. Leugnete das und stellte das ganze als einvernehmlichen Sex dar. Schließlich wurde er freigesprochen obwohl die Richterin zu verstehen gab, dass sie der Darstellung der Frau glaube.

Wie die MAZ berichtet habe die Frau vor Gericht beschrieben, wie der Angeklagte in ihr Zimmer kam, während sie bereits schlief. Er habe sich dann zu ihr ins Bett gedrängt, sie drehte sich im Halbschlaf von ihm weg. Trotzdem sei ihr Chef nähergerückt, habe sie mehrfach angefasst und versucht, ihr T-Shirt auszuziehen. Immer wieder habe sie sich gewehrt und seine Hände weggedrückt. Dann habe F. ihren Hals gepackt und sie vergewaltigt. Währenddessen sagte die 28-Jährige kein Wort. "Ich habe so große Angst vor schlimmer Gewalt gehabt", zitiert die MAZ die Frau, "diese Angst lähmt den Körper." Sie habe in dieser bedrohlichen Situation keine andere Chance gesehen, als sich passiv und still zu verhalten – ihrem mutmaßlichen Angreifer dabei aber deutlich signalisiert, "dass ich nicht will". Zehn Tage später habe sie mithilfe eines Vereins für Betroffene Anzeige gegen F. erstattet.

 

Der Angeklagte wollte sich in der Verhandlung am vergangenen Dienstag nicht zu den Vorwürfen äußern. Sein Verteidiger erklärte allerdings, der Pädagoge habe "null Bewusstsein, dass er sie vergewaltigt hat". Das Gericht habe der Frau zwar geglaubt, es sei allerdings nicht ausreichend nachweisbar, dass F. erkannt habe, dass er seine Kollegin vergewaltigte. Weil so viele Zweifel bestünden, müsste er freigesprochen werden.

Und dann gilt in diesem System natürlich, „Im Zweifel für den Angeklagten“. Das bestätigt aufs neue das dieser Staat den Frauen nicht helfen will. Kein Gesetz und keine „Nein heißt Nein“ Paragraphen werden die Frauen befreien. Das kann und will der bürgerliche Staat nicht, dazu sind nur die Frauen selbst in der Lage, wenn sie sich organisieren und unter der Führung der – zu rekonstituierenden – Kommunistischen Partei Deutschlands den Sozialismus erkämpfen und durch Kulturrevolutionen vorwärtsschreiten bis hin zum Kommunismus, alle Arbeit im Dienste der proletarischen Weltrevolution entwickelnd.