Im Rahmen der Proteste von Palästinensern und Unterstützern in der ganzen BRD, die sich gegen die Angriffe Israels gegen Palästina in jüngster Vergangenheit wendete, wurde in der BRD wieder die Debatte über einen angeblichen Antisemitismus entwickelt, der mit den Protesten verbunden sei. 

Dies nahm die deutsche Regierung aus CDU/CSU und SPD nun zum Anlass über einVerbot der Fahnen der Hamas zu beratschlagen, die teilweise auch auf den Protesten geschwungen wurde.

Damit verbunden ist jedoch eine Problematik: Die Hamas hat unterschiedliche Fahnen. Das ist jedoch für die deutsche Politik kein Problem und so wurde nun beschlossen, kein alleiniges Verbot der Hamas-Fahne zu planen, sondern gleich einen ganzen Paragrafen des Strafgesetzbuches zu ändern. Von Bedeutung ist hier der Paragraf 86 des Strafgesetzbuches. Dieser regelt im allgemeinen das Verbot von Propagandamitteln von verfassungswidrigen Organisationen. Dies begründet sich auf einer Listung verschiedener Organisationen, die jedoch nur für Deutschland gilt und vor allem sogenannte islamische und rechtsextreme Organisationen verbietet (s. z.B. den Verfassungsschutzbericht 2020 „Register“). Darin ist die Hamas nicht enthalten. Um dennoch ein Verbot der Symboliken durchzusetzen, soll der Paragraf 86 jetzt auch alle Organisationen miteinbeziehen, die auf der Terrorliste der EU stehen. Diese umfasst viele weitere Organisationen, u.a. auch revolutionäre Organisationen und nationale Befreiungsbewegungen, wie z.B. die „Liberation Tigers of Tamil Eelam“. Somit ist dieses geplante Gesetz kein Gesetz gegen einen angeblichen Antisemitismus, sondern ein weiterer Schritt in der Bekämpfung der revolutionären und demokratischen Bewegung und ihrer Unterstützer in imperialistischen Ländern. Es zeigt, wie die Bourgeoisie versucht, durch Hintertüren die revolutionäre Bewegung zu kriminalisieren, in der Hoffnung, dass es niemand merkt.

Hier eine Übersicht über Organisationen, die auf der EU-Terrorliste stehen:

EU Terrorliste1

EU Terrorliste2