Seit einiger Zeit steht bei der ÖVP (Österreichische Volkspartei) die Frage im Raum, ob man Kopftücher verbieten solle oder nicht. Der Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) rief diesbezüglich eine Arbeitsgruppe von „Experten“ ins Leben, welche diese Frage untersuchen sollte. Die Antwort war, dass eine Differenzierung zwischen Symbolen verschiedener Religionen Verfassungsrechtlich nicht zulässig sei. Das heißt, wenn eine Richterin kein Kopftuch tragen darf, dürfte auch kein Kreuz im Gericht hängen. Sprich, entweder alle religiösen Symbole sind erlaubt – oder gar keine.

 

Außenminister Kurz (ÖVP) spricht sich klar für ein Kopftuchverbot aus (will aber die Kreuze hängen lassen), was nun auch vom Justizminister Brandstetter unterstützt wird. Im Bezug auf das Ergebnis der Arbeitsgruppe meint dieser lediglich: "In der christlichen Kultur ist man Kreuze gewöhnt. Deshalb hat ein Kreuz in einem Verhandlungssaal bei uns keinen Auffälligkeitswert – im Gegensatz zu Kopftuch oder Kippa bei Amtsträgern". Sabine Matejka, Vizepräsidentin der österreichischen Richtervereinigung entgegnet dem: "Entweder man verbietet religiöse und weltanschauliche Symbole bei Richtern und im Gerichtssaal, oder man lässt alle zu". Weiters meint sie: "Unserer Meinung nach hat das im Verhandlungssaal alles nichts verloren".

Wie wird diese Debatte aber nun geführt? Es geht weniger um religiöse Symbole im Allgemeinen, als vielmehr um das Kopftuch. Gemeinsam mit der Diskussion über die Gerichte brach auch schon die Debatte um die Schulen aus. Und wie auch anders, wurde gegen den Islam gehetzt. Ein interessanten Detail am Rande ist außerdem, dass es in Österreich keine einzige Richterin mit Kopftuch gibt, aber selbstverständlich überall die katholische Kirche präsent ist. Ob im Gericht, Krankenhäuser, Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen, das Kreuz ist eine Selbstverständlichkeit. Ebenso beinhaltet in Österreich die gesetzlich verankerte Eidesformel bis heute den Beisatz "so wahr mir Gott helfe" (eine Vorschrift aus dem 19. Jahrhundert). Es zeigt sich ganz deutlich, dass einerseits der Katholizismus in Österreich die Herrschaftsreligion ist und anderseits die Hetze gegen den Islam vorangetrieben werden soll, der in Österreich eine unterdrückte Religion ist, vor allem mit dem neuen Islamgesetz. Mit der „Kopftuchfrage“ (wo sich neben der ÖVP auch Teile der SPÖ für ein Verbot aussprechen), soll rassistische Hetze betrieben werden und zudem ist es ein weiteres rassistisches und patriarchales Gesetz gegen muslimische Frauen, denen bei einem Kopftuchverbot nun gesetzlich der Zugang zu einer ganzen Menge an Jobs verwehrt wird.

Der Kampf für eine wirkliche Religionsfreiheit muss sich heute in Österreich vor allem gegen die katholische Kirche richten, denn diese ist ganz eng mit dem gesamten Staatsapparat und der gesamten bürgerlichen Kultur verwoben. Sie ist eine wichtige Stütze für antimuslimischen Rassismus und eine patriarchale, katholizistische Herrschaftskultur in Österreich.