Erst vor wenigen Tagen wurde an dieser Stelle ein Artikel veröffentlicht, der sich mit der Aufrüstung des deutschen Imperialismus beschäftigte. Ein wichtiger Aspekt des Artikels war die Aufrüstung der Spezialeinheiten der deutschen Polizei zu paramilitärischen Spezialeinheiten, ein anderer die Entwicklung der Geheimdienste des deutschen Staates. Eine weitere Entwicklung findet nun gerade in Baden-Württemberg statt. Hier soll durch eine neue Polizeigesetzgebung die Polizei sowohl geheimdienstlich, als auch militärisch aufgerüstet werden. Politisch wurde der Boden für diese Verschärfung des Polizeigesetzes auch vom amtierenden „grünen“ Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann, so beteuerte er „notfalls an die Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen zu gehen“. Nun kümmert sich der bürgerliche Staat wenn es hart auf hart kommt in der Regel wenig um die eigene Verfassung, denn zum Erhalt der Macht ist am Ende jedes Mittel recht. Doch der politische Ton hier war ein anderer.
Die baden-württembergische Polizei soll nun in Zukunft Befugnisse darüber haben umfangreiche Überwachungsmaßnahmen einleiten zu können, dazu gehören verschlüsselte Chatprotokolle, E-Mails, Telefonate und dergleichen mehr. Dazu kommen noch die Überprüfung von Aufenthaltsverboten durch sogenannte elektronische Fußfesseln und die intelligente Videoüberwachung  von „Kriminalitätsbrennpunkten“, die nach bestimmten Verhaltensmustern ausgewertet werden können.

Dazu kommt der Einsatz von Kriegswaffen. Diese sollen von der Polizei nicht nur bei proklamierter „Terrorgefahr“ eingesetzt werden dürfen, sondern laut dem neuen Gesetzestext auch bei „Gefahr für Leib und Leben.“. Kritiker merken hier an, dass auch eine Ohrfeige als „Gefahr für Leib und Leben“ deklariert werden kann. Ein Szenario in dem Polizisten also mit Kriegswaffen auf Streife gehen, weil sie in einem als gefährlich eingestuftem Viertel unterwegs sind, in dem es schon tätliche Angriffe auf Beamte gab, wird also immer wahrscheinlicher. Neu hinzu kommt auch der Einsatz von Explosionsstoffen, wie Granaten und Sprengstoff. Zwar ist die gesetzliche Möglichkeit des Einsatzes bereits zuvor in Bayern geschaffen worden, doch in der Gesetzesvorlage aus Baden-Württemberg ist erstmals auch der Einsatz gegen Menschen erlaubt, dafür genügt die Anordnung eines leitenden Polizeibeamten.

Zwar ist die jetzige Gesetzesvorlage auf Baden-Württemberg beschränkt, doch der Landeinnenminister Thomas Strobl hat bereits angekündigt, dass sie zum Vorbild für die restlichen Bundesländer werden soll. Auf diese Art wird die gesamte Polizei in eine paramilitärische Truppe mit geheimdienstlichen Kompetenzen umgewandelt, die in der Lage sein wird Aufstandsbekämpfung mit (fast) allen Mitteln zu betreiben. Der Einsatz des deutschen SEK und der österreichischen Spezialeinheit COBRA war ein Vorbote dieser Situation.