Kategorie: Europa
( Religionsfreiheit
)

Seit einiger Zeit steht bei der ÖVP (Österreichische Volkspartei) die Frage im Raum, ob man Kopftücher verbieten solle oder nicht. Der Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) rief diesbezüglich eine Arbeitsgruppe von „Experten“ ins Leben, welche diese Frage untersuchen sollte. Die Antwort war, dass eine Differenzierung zwischen Symbolen verschiedener Religionen Verfassungsrechtlich nicht zulässig sei. Das heißt, wenn eine Richterin kein Kopftuch tragen darf, dürfte auch kein Kreuz im Gericht hängen. Sprich, entweder alle religiösen Symbole sind erlaubt – oder gar keine.
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